27.03.2002
Veterinärwesen
Parteienverkehr:
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Erledigungsdauer:
Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten: 4 Tage
Ausfuhr von Tieren und tierischen Produkten: 2 Tage und je nach Bestimmungsland einzuhaltende Untersuchungsfristen