Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt
[Alt + 3] - Zur Startseite
[Alt + 4] - Zur Suche
[Alt + 5] - Zur Hauptnavigation
[Alt + 6] - Zur Subnavigation
[Alt + 7] - Kontakt
Quicklinks:
Die Auswahl einer Option im Select-Element führt auf die verknüpfte Unterseite
Quicklinks
Verwaltung
Social Wall
Dienststellen
Bezirkshauptmannschaften
Themen
Politik
Kontakt
Suche
Suche
Unser Haus
Referate / Stabstellen
Kontakt - Öffnungszeiten
Leitbild
Chronik
Sonstige Veröffentlichungen wie Amtsblatt, etc.
Öffnungszeiten
Amtstafel / Kundmachungen
Öffnungszeiten / Amtsstunden / Parteienverkehr
Hausordnung
IPPC Anlagen
Sonstige Kundmachungen
Termine: Verhandlungen und Anhörungen
Verordnungen
Zugelaufene Tiere
Sprechtage / Veranstaltungen
Leistungen
Aufenthalt und Sicherheit
Dokumente und Ausweise
Gesundheit und Pflege
Gewerbe und Betriebsanlagen
Jugend und Soziales
Land- und Forstwirtschaft
Umwelt / Natur / Tiere
Vereine / Veranstaltungen
Verkehr und Strafwesen
Formulare
Aufenthalt und Sicherheit
Dokumente und Ausweise
Gesundheit und Pflege
Gewerbe und Betriebsanlagen
Jugend und Soziales
Land- und Forstwirtschaft
Umwelt / Natur / Tiere
Vereine / Veranstaltungen
Verkehr und Strafwesen
Formulare
Bezirk
Zahlen, Daten, Fakten
Regionen/Regionext
Gemeinden
Polizei
Behörden und Institutionen
Einsatzorganisationen
Sozialeinrichtungen
Bildung & Chancen
Pfarren
Sie sind hier:
BH Murau
Leistungen
Vereine / Veranstaltungen
Aufenthalt und Sicherheit
Dokumente und Ausweise
Gesundheit und Pflege
Gewerbe und Betriebsanlagen
Jugend und Soziales
Land- und Forstwirtschaft
Umwelt / Natur / Tiere
Vereine / Veranstaltungen
Verkehr und Strafwesen
Formulare
Vereine / Veranstaltungen
3
Treffer
1
Beitrag 1–3
Veranstaltungen
04.10.2017
Veranstaltungen nach dem Steiermärkischen Veranstaltungsgesetz sind öffentliche Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen, die je nach Art der Veranstaltung anzeige- oder bewilligungspflichtig s…
Vereine
04.10.2017
Ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 ist ein freiwilliger, auf Dauer angelegter, aufgrund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks.
Versammlungen
04.10.2017
Eine Versammlung (z.B. Kundgebung, Demonstration) ist eineZusammenkunft von mehreren Menschen in der Absicht, ein gemeinsamesWirken (z.B. Debatte, Diskussion, Manifestation) zu erwirken.
Keine Versammlung liegt bei bloß zufälligem Zusammentreffen von Menschen vor.
3
Treffer
1
Beitrag 1–3
Bildergalerie