Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten in der BH Murau

Bezirkshauptmannschaft Murau

GZ.:                        BHMU-182084/2016-5
Ggst.:                     Kundmachung gem. § 13 Abs. 5 AVG

Kundmachung
Gemäß § 13 Abs. 5 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 in der geltenden Fassung werden für die Bezirkshauptmannschaft Murau die Amtsstunden und die Parteienverkehrszeiten wie folgt festgelegt:

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr

Parteienverkehrszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Ausnahmen:

Bürgerbüro: Montag bis Donnerstag 07:30 - 12:30 Uhr, Freitag 07:30 - 15:00 Uhr.

Anlagenreferat: Bürger - und Projektsprechtag von 14.00 - 16.00 Uhr, 1. Mittwoch im Monat (außer August).

Aus organisatorischen Gründen ist die Eingangstür nur während der Öffnungszeiten der Bürgerservicestelle geöffnet.

Für die Einbringung von Schriftstücken gem. § 13 AVG an die Bezirkshauptmannschaft Murau stehen folgende Adressen zur Verfügung:

per Post: Bezirkshauptmannschaft Murau, 8850 Murau, Bahnhofviertel 7

per Telefax:  Telefax 03532/2101-550

per E-Mail: bhmu@stmk.gv.at (ausschließliche Adresse)

Hinweis:
Das Land Steiermark stellt Online-Formulare zur Einbringung von bestimmten Anträgen zur Verfügung. Eine Übersicht über alle Formulare finden Sie unter der Adresse  https://egov.stmk.gv.at/.

Elektronische Anbringen:
Sie können Anbringen auch elektronisch (per E-Mail, Fax oder Online-Formular) einbringen, aber beachten Sie bitte die  technischen Voraussetzungen. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn das Anbringen am letzten Tag der Frist an uns versendet wird. Falls Ihr Anbringen außerhalb der Amtsstunden bei uns einlangt, wird es erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden bearbeitet.