Beim Parteienverkehr im Amt der Steiermärkischen Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften ist zu beachten:
Der Zutritt zu den Amtsgebäuden ist nur nach einer telefonischen Terminvereinbarung möglich.
Zusätzlich sind das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter und die Befolgung der Hygienemaßnahmen erforderlich.
Wir bitten um Ihr Verständnis.