Informationen zum Sachkundenachweis Hund, Reptil, Amphibie und Papageienvogel
Die wichtigsten Inforamtionen zum Sachkundenachweis für die Haltung von Hund, Reptil, Amphibie und Papageienvogel sind auf der Homepage des Landes Steiermark unter:
Sachkunde - Verwaltung - Land Steiermark sowie auf der Informationsplattform
tierwissen.at veröffentlicht.
Übergangsregelungen für Hunde:
In der Steiermark bestand bereits vor dem 1. Juli 2026 die Verpflichtung zur Absolvierung eines Hundekundenachweises nach dem Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz und der Hundekundenachweis-Verordnung.
Im Rahmen der Übergangsregelung (§ 2a Abs. 5 Z. 15 der 2. Tierhaltungsverordnung) wird dieser Hundekundenachweis bis auf weiteres als Nachweis des Theoriekurses des Sachkundenachweises gemäß § 13 Abs. 4 TSchG anerkannt.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- der Hundekundenachweis nach dem Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz und der Hundekundenachweis-Verordnung im Rahmen der Übergangsregelung als Nachweis des theoretischen Sachkundekurses nach dem Tierschutzgesetz bis auf weiteres anerkannt wird
- der Theoriekurs nach dem Tierschutzgesetz grundsätzlich bereits vor Aufnahme der Hundehaltung zu absolvieren ist und
- zusätzlich innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Hundehaltung eine zweistündige praktische Einheit mit dem jeweiligen Hund bei einer Kursanbieterin oder einem Kursanbieter zu absolvieren ist.
