Elektronisches Anmelde- und Antragsformular für Zusammenkünfte und Veranstaltungen
Anmelde- und Antragsformular stehen ab sofort online zur Verfügung
Die steirischen Bezirkshauptmannschaften und der Magistrat Graz bieten der Bevölkerung ab sofort ein zusätzliches Bürgerservice an: Die Möglichkeit, anzeigepflichtige Zusammenkünfte gemäß § 12 Absatz 1 der 2. Covid-19-Öffnungsverordnung, an denen zwischen 101 und 500 Personen teilnehmen dürfen, die einen 3-G Schutz (entweder geimpft, genesen oder getestet) vorweisen können, mit einem elektronischen Anmeldeformular auf einfachem Wege der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde zu melden.
Folgende weiteren Vorgaben gelten für Zusammenkünfte zwischen 101 und 500 Personen:
Für alle Teilnehmer*innen ist der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gemäß § 1 Abs. 2 der 2. COVID-19-Öffnungsverordnung von der verantwortlichen Person zu überprüfen. Geringe epidemiologische Gefahr bedeutet, dass die teilnehmenden Personen entweder geimpft, genesen oder getestet sind. Die Teilnehmer*innen haben diesen Nachweis für die Dauer des Aufenthalts bei der Zusammenkunft bereitzuhalten.
Die Verabreichung von Speisen und der Ausschank von Getränken ist unzulässig.
Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
Bei der Zusammenkunft ist in geschlossenen Räumen grundsätzlich ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen.
Alle Veranstaltungen, an denen über 501 Personen teilnehmen, bedürfen einer Bewilligung durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Zusammenkunft/Veranstaltung - Anzeige nach Covid-19-ÖffnungsVO
Zusammenkunft - Antrag auf Bewilligung nach Covid-19-ÖffnungsVO