Seite vorlesenVorlesenVorlesenSeite druckenDruckenWeitere InfosInfosFeedback verschickenRechtsmittelTeilleistungenBeschwerde gegen BescheidKurzbeschreibungSie können gegen Bescheide der Verwaltungsbehörde innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel (Einspruch, Berufung) erheben. Grundsätzlich ist das Rechtsmittel bei jener Verwaltungsbehörde einzubringen, die den Bescheid erlassen hat.Zuständige Stelle Zuständige Stelle finden: Wählen Sie bitte je nach Leistung Ihre Wohnsitzgemeinde bzw. die Gemeinde der Arbeitsstätte. Suche nach Gemeinde für die gewählte Gemeinde {{gemeindename}} und die Leistung Rechtsmittel: {{name}} {{strasse}} {{plz}} {{ort}} Telefon: {{telnr}} Fax: {{fax}} E-Mail: {{mail}} Web-Adresse: {{web}} Parteienverkehr {{parteienverkehr}} Andere Gemeinde wählen