KUNDMACHUNG gemäß § 13 Abs. 5 AVG 1991
An der Bezirkshauptmannschaft Murau entfallen ab 16. März 2020 bis auf weiteres der Parteienverkehr und der Projektsprechtag.
Für die Einbringung schriftlicher Anbringen gemäß § 13 AVG an die Bezirkshauptmannschaft Murau stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Einbringung von Schriftstücken per Post: Bezirkshauptmannschaft Murau, 8850 Murau, Bahnhofviertel 7
Einbringung von Schriftstücken per Telefax: (03532) 2101 - 550
Einbringung von Schriftstücken per E-Mail: bhmu@stmk.gv.at
Einwurf in den BH Briefkasten
Schriftliche Anbringen werden derzeit nicht persönlich entgegen genommen.
Hinweis: Die Telefonvermittlung in der Bezirkshauptmannschaft Murau ist bis auf weiteres von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr besetzt: (03532) 2101 - 0.
Der Bezirkshauptmann:
Dr. Florian Waldner