Ausschreibung der Volksanwaltschaft
Kommissionsleitungen und Kommissionsmitglieder 2015 gemäß § 11 ff Volksanwaltschaftsgesetz
VOLKSANWALTSCHAFT
Ausschreibung: drei Kommissionsleitungen (w/m)
Rechtsgrundlagen/Aufgaben:
Das OPCAT-Durchführungsgesetz, BGBl. I Nr. 1/2012, schafft sowohl die verfassungsgesetzlichen als auch die einfachgesetzlichen Grundlagen für ein „menschenrechtliches Monitoring" in staatlichen und privaten Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder der Beschränkung von Freiheit kommen kann. Darüber hinaus hat die Volksanwaltschaft die Aufgabe, Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen zu überwachen, um Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern.
Zu diesem Zweck wurden 6 Kommissionen mit 48 nebenberuflich tätigen Mitgliedern gebildet. Aufgabe der Kommissionsmitglieder ist es, bei Durchführung von Besuchen und Überprüfungen ihre fachliche Expertise der Volksanwaltschaft zur Verfügung zu stellen. Jede Kommission muss gem. § 12 Abs. 1 Volksanwaltschaftsgesetz (VolksanwG), BGBl. I Nr. 158/1998 idF BGBl. Nr. I 1/2012, von einer auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeit geleitet werden. Die Bestellung erfolgt für sechs Jahre; die Wiederbestellung ist möglich.
Mit 1. Juli 2015 hat eine Neubestellung von drei Kommissionsleitungen zu erfolgen. Es betrifft dies die Leitung der Kommission 1 mit der örtlichen Zuständigkeit des Sprengels des Oberlandesgerichts Innsbruck, die Leitung der Kommission 3 mit der örtlichen Zuständigkeit des Sprengels des Oberlandesgerichts Graz und die Leitung der Kommission 5 mit der örtlichen Zuständigkeit im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien die Wiener Gemeindebezirke 1, 2, 20 bis 22 und die politischen Bezirke Gänserndorf, Gmünd, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Krems, Mistelbach, Tulln, Waidhofen a. d. Thaya und Zwettl.
Aufgaben:
- Fachliche und administrative Leitungs- und Leistungssteuerung einer Kommission unter Bedachtnahme auf die Aufgabenstellung und gesetzlichen Vorgaben (Verhinderung von Befangenheiten, Wahrung der Vertraulichkeit etc.);
- Koordination mit den anderen Kommissionsleitungen bei der Auswahl und Zusammenstellung von Kommissionsdelegationen für überregionale Schwerpunktprüfungen;
- Teilnahme an Besprechungen über Einladung der Volksanwaltschaft oder des Menschenrechtsbeirates und Mitwirkung bei eingesetzten Arbeitsgruppen;
- Ansprechperson für Kommissionsmitglieder und Mitglieder der Volksanwaltschaft sowie deren leitende Bedienstete;
- Vidieren von Besuchsprotokollen auf ihre Vollständigkeit und Maßgabe der menschenrechtsrelevanten Beurteilung gemäß nationalen und internationalen Prüfstandards;
- Verantwortlichkeit für Abrechnungen der Kommissionsmitglieder (Bestätigung der sachlichen Richtigkeit der zur Verrechnung eingereichten Aufwendungen für erfolgte Besuche);
Wahrnehmung von Hinweisen, wenn sich aus der Kommissionstätigkeit eine Begründung von Auftrags- und Mandatsverhältnissen ergibt;
Persönliche Anforderungen:
Einschlägige praktische Erfahrungen und theoretische Kenntnisse von Menschenrechten und deren Umsetzung;
- Führungskompetenz und Organisationserfahrung
- Hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit;
- Fähigkeit zum analytischen Denken;
- Hohe psychische Belastbarkeit;
- EDV-Grundkenntnisse
Die Volksanwaltschaft bietet:
- Funktionsbezogene Entschädigung von ca. € 49.800,- (inkl. USt) pro Arbeitsjahr (Abdeckung aller Sekretariats- und Sachkosten ist in dieser Summe zur Gänze inkludiert)
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Beilage eines Lebenslaufes, eines Motivationsschreibens sowie entsprechender Qualifikationsnachweise bis 16.2.2015 (einlangend) an die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Dr. Gertrude Brinek, 1015 Wien, Singerstraße 17, Tel.: +43/(0) 1/515 05 146, Fax: +43/(0) 1/515 05 150, E-Mail: sop@volksanwaltschaft.gv.at
Ausschreibung: Mitgliedschaft in Besuchskommissionen der Volksanwaltschaft (w/m)
Rechtsgrundlagen/Aufgaben:
Das OPCAT-Durchführungsgesetz, BGBl. I Nr. 1/2012, schafft sowohl die verfassungsgesetzlichen als auch die einfachgesetzlichen Grundlagen für ein „menschenrechtliches Monitoring" in staatlichen und privaten Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder der Beschränkung von Freiheit kommen kann. Darüber hinaus hat die Volksanwaltschaft die Aufgabe, Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen zu überwachen, um Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu verhindern.
Zu diesem Zweck wurden 6 Kommissionen mit 48 nebenberuflich tätigen Mitgliedern gebildet. Die zwei Kommissionen für das Bundesland Wien und die Kommissionen für die Bundesländer Niederösterreich-Burgenland, Steiermark-Kärnten; Oberösterreich-Salzburg sowie Tirol-Vorarlberg werden von der Volksanwaltschaft gemäß internationalen Vorgaben unter Berücksichtigung der Geschlechterparität multi-ethnisch und multi-disziplinär zusammengesetzt. Kommissionsmitglieder arbeiten in Teams, in denen unterschiedliche Fachkenntnisse und Fähigkeiten zum Tragen kommen sollen.
Aufgabe der Kommissionsmitglieder ist es, bei Durchführung von Besuchen und Überprüfungen ihre fachliche Expertise der Volksanwaltschaft für sechs Jahre zur Verfügung zu stellen; eine Wiederbestellung ist möglich. Mit 1.7.2015 hat eine Neubestellung von 21 Kommissionsmitgliedern zu erfolgen.
Persönliche Anforderungen:
- Fachkenntnisse und Fähigkeiten entweder auf den Gebieten der Medizin, insbesondere der Allgemeinmedizin, der forensischen Medizin, der (klinischen) Psychologie, der Neurologie/Psychiatrie, der Frauenheilkunde, aus dem Fachbereich der Pflege, der Sozialarbeit, der Sonder- und Heilpädagogik; des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, Bauwesens und Bautechnik, der Pflegewissenschaft, der Rechtswissenschaft bzw. -beratung oder der Unternehmensberatung. Grundkenntnisse in menschenrechtlich relevanten Themen werden in jedem Fall vorausgesetzt.
- Bereitschaft Fachwissen zu teilen und in Besuchsprotokollen Wahrnehmungen über die menschenrechtsrelevante Situation in Einrichtungen zu dokumentieren;
- Bereitschaft sich Schulungen mit Schwerpunkt auf aufgabenbezogene, menschenrechtliche Themenstellungen zu unterziehen;
- Teamfähigkeit;
- Fähigkeit zum analytischen Denken
- Gute Kommunikationsfähigkeiten
- Hohe psychische Belastbarkeit;
- EDV-Grundkenntnisse;
- Gutes Urteilsvermögen
- Zeitliche Verfügbarkeit für die Aufgabenerfüllung
Von Vorteil wären zusätzliche persönliche Erfahrungen:
- In der Betreuung von Gewaltopfern und -täterinnen bzw. -tätern sowie traumatisierter Personen;
- In der Kinder- und Jugendbetreuung
- Auf dem Gebiet der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, der rechtlichen, medizinischen, psychosozialen und rehabilitativen Betreuung und Versorgung von Häftlingen und Flüchtlingen, von älteren Menschen, von Menschen mit Behinderung oder Erwachsenen in schwierigen Lebenssituationen
- Spezielle Kenntnisse des Strafvollzuges, der polizeilichen Exekutive, des Asyl- und Fremdenwesens, der psychiatrischen Versorgung, im Riskmanagement, der Suchtprävention, der Sterbebegleitung, der Pflegewissenschaft, Medizinrecht, der Organisationsberatung etc.
Wir bieten:
Eine finanzielle Entschädigung für ganztägige Besuche (bis zu 12 Stunden) von ca. € 519,- (inkl. USt) bzw. eine Halbtagspauschale (bis zu 4 Stunden) von ca. € 332,- (inkl. USt) samt Ersatz der Reisekosten nach den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift des Bundes.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Beilage eines Lebenslaufes, eines Motivationsschreibens sowie entsprechender Qualifikationsnachweise bis 2.3.2015 (einlangend) an die Vorsitzende der Volksanwaltschaft Dr. Gertrude Brinek, 1015 Wien, Singerstraße 17, Tel.: +43/(0) 1/515 05 146, Fax: +43/(0) 1/515 05 150, E-Mail: sop@volksanwaltschaft.gv.at